Arbeitgeber zahlt Bahncard (Nr. 37.2019)

Wenn ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Bahncard zahlt, dann kann der Arbeitnehmer die Bahncard auch für private Zwecke nutzen. Dieser Nutzen ist eine Sachzuwendung, die zu Lohnsteuer führen kann. Der ganze Sachverhalt ist relativ kompliziert, da es Bahncards in unterschiedlichen Rabattstufen gibt. Sollten Sie als Arbeitgeber darüber nachdenken, für Ihren Arbeitnehmer eine Bahncard zu bezahlen oder sollten Sie als Arbeitnehmer darüber mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln, fragen Sie bitte uns nach konkreten Regelungen und Fallstricken.