Erweiterte Steuervorteile bei Handwerkerleistungen (Nr. 5.2019)
Ein aktuelles Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 27.07.2017 stellt darauf ab, dass es genügt, wenn die erbrachte Leistung dem Haushalt dient.
Die Handwerkerleistung kann auch in Form einer Reparatur außerhalb des Grundstückserbracht werden. Lediglich der Leistungserfolg muss im Wohnbereich des Steuerpflichtigen eintreten. Im vorliegenden Fall ging es um die auswärtige Reparatur eines Hoftores. Die Grenzen des Haushaltes für die Erbringung der Leistung sind also nicht auf die Grundstücksgrenze beschränkt.