Überbrückungshilfe bis Ende 2020 (Nr. 49.2020)
Die Bundesregierung hat sich ofenbar entschlossen, die Überbrückungshilfe bis zum Ende des Jahres zu gewähren. Die Zugangsvoraussetzungen sollen gelockert werden. Auch das Land NRW will den Unternehmerlohn weiterhin bis Ende 2020 zahlen; also für die Berechtigten 1.000,00 EUR für September bis Dezember. Voraussichtliche Zugangsvoraussetzungen: ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im…