Schönheitsreparaturen: Es gibt ein neues Urteil vom BGH hierzu.

Es gibt ein neues Urteil vom BGH (18.03.2015 – VIII ZR 185/14) zu Schönheitsreparaturen. Vermieter sollen nun keine Schönheitsreparaturen vom Mieter verlangen, wenn dem Mieter eine unrenovierte Wohnung überlassen wurde. Vor dem Streit mit Mieter oder Vermieter ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll.