Einkommensteuer: Neues Urteil zu Umzugskosten
Vom Finanzgericht Köln hat es zum 24.02.2016 ein neues Urteil zu beruflich veranlassten Umzugskosten gegeben.
Bisher wurden berufliche Umzugskosten in der Regel nur anerkannt, wenn dadurch die Fahrzeiten um mehr als eine Stunde täglich verkürzt wurden. Im vorliegenden Fall äußerte das Finanzgericht zwar Zweifel an einer solchen Verkürzung der Fahrzeit. In diesem Ausnahmefall wurde die Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ohne Verkehrsmittel, also zu Fuß, als eine deutliche Verbesserung angesehen. Und diese Verbesserung reicht nach Ansicht der Richter für die berufliche Veranlassung der Umzugskosten aus.