Einkommensteuererklärungen für 2015: Fristablauf zum 31.05.2016

Steuerpflichtige, die ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellen, müssen diese Erklärungen bis zum 31.05.2016 beim Finanzamt einreichen. Wird die Steuererklärung zu spät eingereicht, dann droht ein Verspätungszuschlag. Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lassen, haben eine Frist bis zum 31.12.2016.

Dies ist doch ein weiterer guter Grund, Mandant bei uns zu werden!