Gutscheine im Umstzsteuerrecht (Nr. 6.2019)

Durch die Gesetzesänderungen zum 23.11.2108 (USTAVermG, BGBl 2018 I S. 2338) wurde die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen neu geregelt. Es wird nun zwischen „Einzweck-Gutscheinen“ und „Mehrzweck-Gutscheinen“ unterschieden. Einzweck-Gutscheine sind Gutscheine, die nur für eine ganz konkrete Ware oder Leistung eingesetzt werden können. Welcher Umstzsteuersatz dafür anfällt, ist also schon bei der Ausgabe des Gutscheins klar….

Eingeschränkte Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung (Nr. 3.2019)

Der Werbungskostenabzug bei einer beruflich genutzten Wohnung kann eingeschränkt sein. Dies bezieht sich auf Wohnungen an denen ein Miteigentum, wie zum Beispiel bei Eheleuten, besteht. Bei einer beruflichen Nutzung der kompletten Wohnung, kann der Nutzer die grundstücksorientierten Aufwendungen nur in Höhe seines Miteigentumanteils geltend machen. Zu den grundstücksorientierten Aufwendungen gehören unter anderem die Abschreibung oder…

Haftung von elektronischen Marktplätzen § 22f UStG (Nr. 2.2019)

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurde die Haftung von Betreibern elektronischer Marktplätze für die Umsatzsteuer von Verkäufern eingeführt. Der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes haftet für die Umsatzsteuer der Verkäufer, wenn er von den Verkäufern keine Bescheinigung nach § 22f UStG erhalten hat. Der Betreiber des elektronischen Marktplatzes wird eher den Verkäufer vom Marktplatz entfernen, wenn die…

Versteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern (Nr. 1.2019)

Wenn ein Arbeitnehmer (das gilt auch für GmbH-Geschäftsführer) ein Fahrzeug gestellt bekommt, dann müssen die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03% des Listenpreises des Kfz. für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. der Prozentsatz von 0,03% kann auf 0,002% gesenkt werden, wenn höchstens 180 Tage Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anfallen. Es…

Endlich! Abgabefrist für die Steuererklärungen 2018 verlängert (Nr. 30.2018)

Die Steuererklärungen für 2018, also z. B. Einkommensteuer- Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen müssen erst spätestens bis zum 28.02.2020 beim Finanzamt eingegangen sein, wenn wir die Steuererklärungen für Sie erstellen. Endlich! Wir freuen uns sehr über dies Änderung: viele Menschen werden zum Jahresende deutlich weniger Stress haben.

Ping Pong: Erhöhung der Bemessungsgrundlage (Nr. 29.2018)

Haben wir schon über „Ping Pong“ geredet? Die Bemessungsgrundlage für steuerliche wirksame Zahlungen zur Basisrente erhöht sich in 2019 auf 24.305,00 EUR. Es können sich in 2019 insgesamt 88% der entsprechenden Beiträge steuerlich auswirken. Sprechen Sie mich bitte spätestens Ende Oktober bis Anfang November auf „Ping Pong“ an.