Verzinsung ist nicht verfassungsgemäß (19.2021)
Das lange erwartete Urteil ist endlich gesprochen: die Vollverzinsung nach § 233a AO ist nicht verfassungsgemäß.
Die Verzinsung von Steuerforderungen ab 2019 soll vom Gesetzgeber bis zum 31.07.2022 neu geregelt werden. Das werden wir im Blick behalten!