Urlaubsabgeltung ist Arbeitslohn (Nr. 52.2019)
Wird ein Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers mit Geld abgegolten, dann stellt dies steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn dar. (FG Hamburg 6 K 80/18) Es handelt sich nicht um einen Schadenersatz und auch nicht um außerordentliche, begünstigt besteuerte Einkünfte.