Gutscheine im Umstzsteuerrecht (Nr. 6.2019)

Durch die Gesetzesänderungen zum 23.11.2108 (USTAVermG, BGBl 2018 I S. 2338) wurde die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen neu geregelt. Es wird nun zwischen „Einzweck-Gutscheinen“ und „Mehrzweck-Gutscheinen“ unterschieden. Einzweck-Gutscheine sind Gutscheine, die nur für eine ganz konkrete Ware oder Leistung eingesetzt werden können. Welcher Umstzsteuersatz dafür anfällt, ist also schon bei der Ausgabe des Gutscheins klar….