Fortschreitende Digitalisierung bei Steuerberatern

In den vergangenen Jahren wurde die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen von den Steuerpflichtigen / Steuerberatern an die Finanzverwaltung eingeführt. Es standen zwei Verfahren zur Übermittlung der Steuererklärungen zur Verfügung: Steuererklärungen konnten ohne „Authentifizierung“ elektronisch übermittelt werden. Für dieses Verfahren musste zusätzlich eine vom Steuerpflichtigen / Mandanten unterzeichnete sogenannte komprimierte Steuererklärung in Papierform beim Finanzamt eingereicht…