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Kleinbetragsrechnungen

Kleinbetragsrechnungen bis 250,00 EUR

VonMartin W. Kellner 17. Oktober 2017

Rückwirkend zum 01.01.2017 wurde die Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150,00 EUR auf 250,00 EUR angehoben (§ 33 UStDV) Erst darüber hinaus müssen Rechnungen die in § 14 UStG aufgeführten Merkmale erfüllen.

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Wir lesen Fachliteratur, wir besuchen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen. Das ist wichtig, weil sich das Steuerrecht in der Rechtsprechung weiter entwickelt. An dieser Stelle geben wir Ihnen einen kleinen Einblick in aktuelle Veränderungen. Besuchen Sie öfter mal diese Seite. Sicher finden hier immer wieder etwas, was Sie interessieren könnte.

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Zitate zum Thema Steuern

Es ist nicht so, dass der Staat so viel Geld einnimmt, wie er braucht. Vielmehr gibt er alles Geld aus, das er kriegen kann.

— Ronald Reagen (amerik. Präsident, 1911-2004)

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