Kleinbetragsrechnungen bis 250,00 EUR

Rückwirkend zum 01.01.2017 wurde die Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150,00 EUR auf 250,00 EUR angehoben (§ 33 UStDV) Erst darüber hinaus müssen Rechnungen die in § 14 UStG aufgeführten Merkmale erfüllen.