Kleinbetragsrechnungen bis 250,00 EUR
Rückwirkend zum 01.01.2017 wurde die Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150,00 EUR auf 250,00 EUR angehoben (§ 33 UStDV) Erst darüber hinaus müssen Rechnungen die in § 14 UStG aufgeführten Merkmale erfüllen.
Rückwirkend zum 01.01.2017 wurde die Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150,00 EUR auf 250,00 EUR angehoben (§ 33 UStDV) Erst darüber hinaus müssen Rechnungen die in § 14 UStG aufgeführten Merkmale erfüllen.
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Es ist nicht so, dass der Staat so viel Geld einnimmt, wie er braucht. Vielmehr gibt er alles Geld aus, das er kriegen kann.