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Kinder

Ausbildungskosten für eigene Kinder sind keine Betriebsausgaben

VonMartin W. Kellner 16. März 2016

Das FG Münster hat im Januar entschieden, dass Ausbildungskosten, die Eltern für die eigenen Kinder tragen, nicht im elterlichen Betrieb als Betriebsausgaben angesetzt werden können. Das gilt auch dann, wenn die Kinder nach der Ausbildung im elterlichen Betrieb arbeiten. (FG Münster, 15.01.2016)

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