Einkaufen für Oma: abzugsfähige haushaltsnahe Dienstleistungen? (Nr. 43.2019)
Die Zahlung von haushaltsnahen Dienstleistungen sind steuerlich begünstigt nach § 35a EStG. Dabei müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Wichtig ist unter anderem, dass die Aufwendungen unbar geleistet wurden und dass die Aufwendungen für den Haushalt angefallen sind. Das sollte eigentlich auch für Familienangehörige gelten, die anderen Familienangehörigen im Haushalt helfen. Im Saarland hat man sich…