Einkaufen für Oma: abzugsfähige haushaltsnahe Dienstleistungen? (Nr. 43.2019)

Die Zahlung von haushaltsnahen Dienstleistungen sind steuerlich begünstigt nach § 35a EStG. Dabei müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Wichtig ist unter anderem, dass die Aufwendungen unbar geleistet wurden und dass die Aufwendungen für den Haushalt angefallen sind. Das sollte eigentlich auch für Familienangehörige gelten, die anderen Familienangehörigen im Haushalt helfen. Im  Saarland hat man sich…

Unterbringung im Pflegeheim als haushaltsnahe Dienstleistung (Nr. 31.2019)

Eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistungen kann für Aufwendung wegen der eigenen Unterbringung in einem Heim angesetzt werden. Werden Aufwendungen von dem Steuerpflichtigen für die Unterbringung von Eltern gezahlt, können diese nicht vom Steuerpflichtigen als haushaltsnahe Dienstleistungen angesetzt werden. Wichtige Voraussetzung ist bei der Abzugsfähigkeit ist, dass es sich um die eigene…

Pflegekosten als haushaltsnahe Dienstleistungen (Nr. 23.2019)

Pflegekosten können als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Von bis zu 4.000,00 EUR können 20%, also bis zu 800,00 EUR im Jahr von der Einkommensteuer erstattet werden. Voraussetzung ist, dass es sich um eigene Pflegekosten handelt. Aufwendungen, die von anderen, z. B. den Kindern getragen wurden, sind nicht abzugsfähig.