Begünstigung von E-Autos. Es muss nicht immer knattern! (Nr. 27.2018)

Ab 2019 eine Neuerung bei Elektrodienstwagen: Monatlich wird ein Prozent des halben Bruttolistenpreis versteuert. Die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung halbiert sich also auf die Hälfte die für Nicht-E-Kfz. angesetzt werden muss: Diesel- und Benzinfahrzeuge versteuern ein Prozent des vollen Bruttolistenpreises.  Wählt man die Fahrtenbuchmethode, dann wird es noch besser: es wird nur die Hälfte der…