Handel mit Kryptowährungen (Nr. 14.2018)

Handel mit Kryptowährung wird steuerlich behandelt wie der Handel mit Edelmetallen. Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen sind steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zwölf monate liegen. Tausch kann einen kaufähnlichen Vorgang darstellen. Das gilt auch für Staken. (Privates Veräußerungsgeschafft § 22 Nr. 3 EstG)