Zinslose Darlehen an Mitarbeiter

Gewährt ein Arbeitgeber ein zinsloses Darlehen an einen Mitarbeiter, dann erhält der Mitarbeiter einen Vorteil durch die Zinslosigkeit. Dieser Vorteil muss bewertet werden und unterliegt der Lohnsteuer (BMF vom 19.05.2015). Das gilt auch für zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen. Der Vorteil ist aber nur dann zu versteuern, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des…