Ping Pong: Erhöhung der Bemessungsgrundlage (Nr. 29.2018)

Haben wir schon über „Ping Pong“ geredet? Die Bemessungsgrundlage für steuerliche wirksame Zahlungen zur Basisrente erhöht sich in 2019 auf 24.305,00 EUR. Es können sich in 2019 insgesamt 88% der entsprechenden Beiträge steuerlich auswirken. Sprechen Sie mich bitte spätestens Ende Oktober bis Anfang November auf „Ping Pong“ an.

Gute Nachricht beim Riester: Zulagenerhöhung

Ab 2018 wird endlich auch die Zulage bei Riester von 154,00 EUR auf 175,00 EUR erhöht. Also eine stattliche Erhöhung von über 13%. Allergings reicht das ganze Riester nicht aus um effektiv für das eigene Alter vorzusorgen. Da ist Rürup wegen des jährlich steigenden Steuervorteils eine bessere Alternative. Von Zahlungen in eine Rürupversicherung oder Zuzahlungen…