Häusliches Arbeitszimmer: kein Berücksichtigung bei privater Mitbenutzung

Der große Senat des BFH hat nun entschieden, dass Aufwendungen für auch privat genutzte Arbeitszimmer (bzw. Arbeitsecke im Wohnzimmer) nicht abzugsfähig sind. Aus der Begründung des Urteils: Die Nichtberücksichtigung der Aufwendungen „…gilt auch für Zimmer, die räumlich sowohl zur Erzielung von Einnahmen („Arbeitsecke“) als auch zu privaten Wohnzwecken genutzt werden. Denn wenn schon Aufwendungen für…