Abgabe einer Steuererklärung beim unzuständigen Finanzamt (Nr. 11.2018)
Gibt ein Steuerpflichtiger am letzten Tag einer Antragsfrist seine Steuererklärung bei einem Finanzamt ab, dass nicht für ihn zuständig ist, dann gilt dies noch als fristwahrend. Dies hat das FG Köln entschieden (1 K 1637/14)