Rückzahlung der Soforthilfe bis zum 30.06.2023 (Nr. 07.2022)
Das Land NRW hat die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe (die erste Unterstützungsmaßnahme aus 2020) bis zum 30.06.2023 verlängert.
Das Land NRW hat die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe (die erste Unterstützungsmaßnahme aus 2020) bis zum 30.06.2023 verlängert.
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Die Halunken an der Macht werden alles ausgeben, was sie bekommen. Daher ist es immer angebracht, die Steuersätze zu senken.