Abgabe von Steuererklärungen für 2020 verlängert (Nr. 08.2022)

Der Gesetzgeber plant, neben einigen interessanten anderen Veränderungen, die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020 auf den 31.08.2022 zu verlängern. Das wird mit dem vierten Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Da das Gesetz aus Termingründen erst nach Ablauf der bisherigen Abgabefrist zum 31.05.2022 rechtsverbindlich erlassen werden kann, hat die Finanzverwaltung bereits ein BMF-Schreiben am 01.04.2022 erlassen, wonach es keine Verspätungszuschläge bei einer Abgabe er Steuererklärung 2020 in beratenen Fällen bis zum 31.08.2022 geben wird.

Viele unserer Mandanten müssen gerade länger auf ihre Steuererklärungen warten, als es bei uns üblich ist. Wir arbeiten mit Hochdruck. Und wir bedanken uns bei den vielen geduldigen Menschen für ihre Verständnis.