Neues zu Coronahilfen (Nr. 4.2021)

Überbrückungshilfe II: Antragsfrist verlängert bis 31.03.2021
Novemberhilfe: Antragsfrist verlängert bis 30.04.2021
Dezemberhilfe: Antragsfrist verlängert bis 30.04.2021

Überbrückungshilfe III soll voraussichtlich ab Mitte Februar beantragt werden können
Darin enthalten Neustarthilfe für Soloselbständige von neu bis zu 7.500 EUR, bei verbesserten Förderbedingungen.
Der Förderzeitraum soll voraussichtlich November 2020 bis Juni 2021 umfassen.
Die Antragstellung wird jedoch wesentlich komplexer und aufwändiger werden.

Nach aktueller Einschätzung ist eine Januarhilfe nicht geplant.
Sobald wir konkrete Informationen vorliegen haben, werden wir diese auf unserer Internetseite veröffentlichen.
Bitte besuchen Sie für Informationen auch die Seite des Bundeswirtschaftsministeriums:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html