Neue Fristen für Anträge (Nr. 3.2021)

Ganz aktuell: die Überbrückungshilfe II soll man bis zum 31.03.2021 beantragen können. Die November- und die Dezemberhilfe soll man bis zum 30.04.2021 beantragen können.

Anträge zur Überbrückungshilfe III können noch nicht gespeichert werden.