Neue Fondsbesteuerung (Nr. 50.2019)
In 2018 wurde die Fondsbesteuerung neu geregelt. Thesaurierende Fonds zahlen die Gewinnen nicht aus, sondern legen diese automatisch wieder an. Dafür werden von den Banken nun oft die Steuern von den Anlegern abgebucht. Verluste aus der Veräußerung von Anteilen an dem Fonds werden mit Gewinnen verrechnet. Wird aber trotzdem noch Steuer fällig, muss der Anleger damit rechnen, dass die Bank zur Begleichung der Steuern, Fondsanteile veräußert. Reden Sie mit der Bank darüber, teilen Sie der Bank Ihre Bankverbindung mit, von der Steuern abgebucht werden soll.