Geringwertige Wirtschaftsgüter
Der Gesetzgeber plant, nach über 50 Jahren, den Betrag für geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2018 anzuheben. Er soll von 410,00 EUR auf 800,00 EUR steigen. Das wäre sehr im Sinne aller Steuerpflichtigen!
Der Gesetzgeber plant, nach über 50 Jahren, den Betrag für geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2018 anzuheben. Er soll von 410,00 EUR auf 800,00 EUR steigen. Das wäre sehr im Sinne aller Steuerpflichtigen!
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