Enttäuschung bei der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Entgegen unserer Hoffnungen hat der Gesetzgeber nun doch die Kleinunternehmergrenze von 17.500,00 EUR nicht, wie ursprünglich geplant, auf 20.000,00 EUR angehoben.
Entgegen unserer Hoffnungen hat der Gesetzgeber nun doch die Kleinunternehmergrenze von 17.500,00 EUR nicht, wie ursprünglich geplant, auf 20.000,00 EUR angehoben.
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Die Halunken an der Macht werden alles ausgeben, was sie bekommen. Daher ist es immer angebracht, die Steuersätze zu senken.