Enttäuschung bei der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Entgegen unserer Hoffnungen hat der Gesetzgeber nun doch die Kleinunternehmergrenze von 17.500,00 EUR nicht, wie ursprünglich geplant, auf 20.000,00 EUR angehoben.
Entgegen unserer Hoffnungen hat der Gesetzgeber nun doch die Kleinunternehmergrenze von 17.500,00 EUR nicht, wie ursprünglich geplant, auf 20.000,00 EUR angehoben.
Hohenstaufenring 42, 50674 Köln
Telefon +49 (0)221 42 07 49 – 0
Fax +49 (0)221 42 07 49 – 20
E-Mail post@kellner-steuer.de
Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.