CoronavirusCOVID19: Soforthilfe für Lebenshaltungskosten? (Nr. 30.2020)

In den letzten Wochen gab es viele Diskussionen, ob die NRW-Soforthilfe auch für private Lebenshaltungkosten verwendet werden darf. Hierzu haben wir einen Hinweis auf einen interessanten Kommentar der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erhalten. Den Kommentar finden Sie hier:

https://www.gew-nrw.de/meldungen/detail-meldungen/news/lebenshaltungskosten-sind-in-soforthilfe-mit-abgedeckt.html?fbclid=IwAR34nqgIQQ1zuixLe8U75hSyTz3mBoUMkcWRu4PrNRS3NFSJOFBcDs7JQjo

Wir können auch keine verbindliche Auskunft über die Verwendungsmöglichkeiten der Soforthilfe treffen. Vermutlich kann das im Augenblick niemand. Wir empfehlen immer wieder, die Soforthilfe möglichst nur für betriebliche Belange verantwortungsbewußt und sparsam zu verwenden. Betrachten Sie die Soforthilfe als ein, im ungünstigen Fall zinsloses Darlehen.

Wir haben in der Zwischenzeit mehrere Anfragen bei unterschiedlichen Bezirksregierungen gestellt um herauszubekommen, wie die Soforthilfe verwendet werden darf und wie die Verwendung überprüft werden soll. Wir rechnen nicht mit einer schnellen Antwort.