Coronavirus/Covid19: 2.000 Euro für Lebensunterhalt (Nr. 31.2020)

Wirtschaftsminister Pinkwart hat heute, am 12.05.2020, verkündet, dass jeder, der im März oder April einen Antrag auf Soforthilfe gestellt hat, aber keinen Antrag auf Grundsicherung, von der Soforthilfe einen Betrag von 2.000,00 EUR für die privaten Aufwendungen nutzen dürfen. Dieses Vorgehen solle für Vertrauensschutz sorgen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Landesregierung unter Aktuelles vom 12.05.2020

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-weitet-investitionen-die-nrw-soforthilfe-und-das-mkw