Scheidungskosten sind keine außergewöhnliche Belastungen mehr
Nach einem neuen BFH-Urteil (18.05.2017 VI R 9/16) sind Scheidungskosten keine außergewöhnliche Belastungen mehr.
Nach einem neuen BFH-Urteil (18.05.2017 VI R 9/16) sind Scheidungskosten keine außergewöhnliche Belastungen mehr.
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Die Halunken an der Macht werden alles ausgeben, was sie bekommen. Daher ist es immer angebracht, die Steuersätze zu senken.