Überbrückungshilfe ab 01.06. bis 31.08.2020 (Nr. 39.2020)

Das Land NRW hat auf seiner Internetseite die Eckpunkte der Überbrückungshilfe veröffentlicht. Die Hinweise finden Sie hier:

https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe

Die Antragstellung soll ab 01.07.2020 möglich sein. Noch wissen wir aber nichts Konkretes. Auf der Seite selbst wird mit Stand 01.07.2020 noch darauf hingewiesen, dass es sich bei den Informationen nur um nicht rechtsverbindliche, vorläufige Informationen handelt.