Überbrückungshilfe 2: Anträge können gestellt werden (Nr. 52.2020)

Die Anträge für die Überbrückungshilfe 2 können ab heute, 21.10.2020, gestellt werden. Wenn wir für Sie bereits einen Antrag auf Überbrückungshilfe 1 gestellt haben, werden wir Sie auf jeden Fall anschreiben.

Wenn wir bisher keinen Antrag auf Überbrückungshilfe für Sie gestellt haben, melden Sie sich bitte bei uns. Dann senden wir Ihnen in den nächsten Tagen mehr Informationen zu.