Spenden

Neuerung ab Januar 2017: Spendenbescheinigungen müssen dem Finanzamt nur noch auf Verlangen vorgelegt werden, aber mindestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des entsprechenden Steuerbescheides aufbewahrt werden. Handlungsbedarf? Reichen Sie Ihre Spendenbescheinigungen weiterhin bei uns ein!