Zum Inhalt springen
Kellner & Partner Steuerberater
  • Home
  • Mandanten
  • KanzleiErweitern
    • Netzwerk
  • Leitbild
  • ServiceErweitern
    • Steuernews
    • Ihre Fragen
    • Leistungsverzeichnis
  • Jobs
  • KontaktErweitern
    • Anfahrt
Kellner & Partner Steuerberater
Home / Rentenbasisvorsorge

Rentenbasisvorsorge

Ping Pong: Haben Sie Geld übrig für Ihre Altersvorsorge?

VonMartin W. Kellner 8. Februar 201614. März 2016

Sie können Zahlungen zur Rentenbasisvorsorge (Rürup) nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG ansetzen. Der persönliche Höchstbetrag ist für 2016 auf 22.766,00 EUR gestiegen.

Weiterlesen Ping Pong: Haben Sie Geld übrig für Ihre Altersvorsorge?Weiter

Steuernews

Wir lesen Fachliteratur, wir besuchen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen. Das ist wichtig, weil sich das Steuerrecht in der Rechtsprechung weiter entwickelt. An dieser Stelle geben wir Ihnen einen kleinen Einblick in aktuelle Veränderungen. Besuchen Sie öfter mal diese Seite. Sicher finden hier immer wieder etwas, was Sie interessieren könnte.

Suche

Neueste Beiträge

  • Pflicht zur Abgabe von Grundsteuer-Feststellungserklärungen ab 01.7.2022 (Nr. 12.2022)
  • Anhebung von Freibeträgen (Nr. 11.2022)
  • Energetische Maßnahmen in selbstgenutzer Wohnung (Nr. 10.2022)
  • Überbrückungshilfe IV bis 15.06.2022 (Nr. 9.2022)
  • Abgabe von Steuererklärungen für 2020 verlängert (Nr. 08.2022)

Kontakt

Hohenstaufenring 42, 50674 Köln
Telefon +49 (0)221 42 07 49 – 0
Fax +49 (0)221 42 07 49 – 20
E-Mail post@kellner-steuer.de

Anfahrt

Zitate zum Thema Steuern

Es ist nicht so, dass der Staat so viel Geld einnimmt, wie er braucht. Vielmehr gibt er alles Geld aus, das er kriegen kann.

— Ronald Reagen (amerik. Präsident, 1911-2004)

Suche

© 2022 Kellner & Partner · WebWork Annette Völckner

  • Impressum
  • Datenschutz
Scroll nach oben
  • Home
  • Mandanten
  • Kanzlei
    • Netzwerk
  • Leitbild
  • Service
    • Steuernews
    • Ihre Fragen
    • Leistungsverzeichnis
  • Jobs
  • Kontakt
    • Anfahrt