Umsatzsteuerhaftung bei elektronischen Marktplätzen: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (Nr. 64.2019)

Neu in diesem Jahr sind die Regelungen des § 22 f und § 25e UStG: Händler auf elektronischen Plattformen müssen den Plattform-Betreibern besondere Bescheinigungen vorlegen. Diese Regelung hat bei vielen Händlern für Unmut gesorgt. Jetzt hat die Europäische Kommission am 10.10.2019 ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die neuen Regelungen sollen gegen Unionsrecht verstoßen. Auch…