Krankenversicherung mit Selbstbehalt (Nr. 58.2019)

Krankenversicherung zur Basisversorgung sind steuerlich vollständig abzugsfähig. Hat man in seinem Vertrag mit der privaten Krankenversicherung einen Selbstbehalt vereinbart, dann ist der Selbstbehalt nicht als Sonderausgabe abzugsfähig. Die selbst getragenen Krankheitskosten können sich jedoch möglicherweise als außergewöhnliche Belastung steuerlich auswirken, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten wurde. (BFH X R 3/16)