Krankenversicherung: Selbstbehalt und Bonusleistungen

Neues BFH-Urteil vom 01.06.2016: Der Selbstbehalt den ein Steuerpflichtiger zur Krankenversicherung selbst trägt, ist kein Beitrag zur Krankenversicherung. Der Selbstbehalt kann als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Hier ist allerdings die zumutbare Eigenbelastung zu berücksichtigen.

Günstiger ist das BFH-Urteil zu Bonuszahlungen der Krankenversicherung ausgefallen: Bonuszahlungen, z. B. für gesunde Lebensführung, mindern nicht die Beitragszahlungen zur Basisversorgung.