Reisekosten für Ehegatten eines Unternehmers (Nr. 46.2019)

Wird ein Unternehmer auf einer betrieblichen Reise von seinem Ehegatten begleitet und der Ehegatte übernimmt diverse Hilfstätigkeiten für den Unternehmer, dann sind die Reisekosten des Ehegatten trotzdem nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. So hat das FG Münster am 14.05.2019 entschieden (2 K 2355/18 E). Die Unterstützung für den Ehegatten ist für eine Ehe typisch. Erst wenn die Aufwendungen in nur unbedeutendem Maße der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, sind sie als Betriebsausgaben abzugsfähig.