NRW Überbrückungshilfe Plus (Nr. 43.2020)

Das Land NRW ergänzt die Überbrückungshilfe des Bundes mit einem Zusatzprogramm für einen fiktiven Unternehmerlohn.
Antragsberechtigte Soloselbständige, Freiberufler und Unternehmer können eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 EUR pro Monat für max. 3 Monate beantragen, vorausgesetzt sie beziehen nicht ALG II.
Eine Antragstellung ist aktuell noch nicht möglich – bitte beachten Sie die Informationen auf nachfolgender Internetseite:

https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe