Neuerung bei kleinen PV-Anlagen (Nr. 2.2023)

Für kleine PV-Anlagen ist im Jahressteuergesetz 2022 eine Neuerung eingeführt worden. Es gibt die Möglichkeit einer Einkommensteuerbefreiung. Für die Umsatzsteuer wurde neu ein Satz von 0 % eingeführt.

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