Mietkosten nach Ende einer doppelten Haushaltsführung (Nr. 2.2020)
Wenn eine Wohnung im Rahmen von doppelter Haushaltsführung genutzt wird, dann sind die Kosten steuerlich auch dann noch abzugsfähig, wenn die verursachende Beschäftigung endet. Voraussichtlich sind die Mietkosten mindestens bis zum Beginn einer anderen Beschäftigung abzugsfähig. Hier ist der Einzelfall zu berücksichtigen.