IHK-Beiträge für 2015

Am 16.06.2016 wurden auf der Plattform justiz.nrw.de Urteile des Kölner Verwaltungsgerichts veröffentlicht.  Das Kölner Verwaltungsgericht hat die IHK-Beitragsbescheide der IHK Köln für 2015 aufgehoben. Das bedeutet für unsere Mandanten mit gewerblichen Einkünften: legen Sie bitte gegen Ihren IHK-Beitragsbescheid für 2015 möglichst schnell einen Widerspruch ein. Begründen Sie den Widerspruch mit dem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, Aktenzeichen: 1 K 1838/15; 1 K 1188/15.