Entwurf zum zweiten Bürokratieentlastungsgesetz

Der Entwurf des zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes liegt vor. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat etliche, recht kleinteilige Änderungen vorgeschlagen. Dazu gehört z. B. die Anhebung der Grenze für die Abgabe von Lohnsteueranmeldungen. Es soll auch die Kleinunternehmergrenze (§ 19 UStG) von 17.500,00 EUR auf 20.000,00 EUR angehoben werden. Eine weitere Erleichterung stellt die geplante Anhebung der Kleinbetragsrechnung von 150,00 EUR auf 200,00 EUR dar. Auch die Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen soll geändert werden. Der laufende Beitrag soll sich an der Höhe des tatsächlichen Beitrags aus dem Vormonat orientieren.

Wir werden die Entwicklung im Blick behalten.