Coronavirus/COVID19: Empfehlungen (Nr. 12:2020)

Niemand weiß bisher, welche konkreten Hilfen es für Selbstständige gibt. KUG gibt es nicht für Selbstständige Unternehmer und Gesellschafter-Geschäftsführer. Es soll Förderungen über Darlehen geben. Aber auch Darlehen müssen wieder zurückgezahlt werden. Im Augenblick soll jeder Unternehmer dafür sorgen, dass er möglichst viel seiner Liquidität erhält. Niemand weiß, wie es weitergeht. Die Situation ist für alle neu. Auch für die Finanzämter. Das bedeutet, dass Reaktionen von Finanzamt zu Finanzamt, auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich ausfallen können.

Wir empfehlen, die abgebuchten Einkommensteuer-Vorauszahlungen über Widerspruch zur Einzugsermächtigung zurück zu holen. Ob das rechtlich ok ist, ist fraglich. Jeder entscheide hier bitte selbst.

Stundungen von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen und Lohnsteuer sind eigentlich nicht gemeint. Aber auch hier weiß niemand, wie die einzelnen Finanzämter reagieren.

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen soll nach § 76 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB IV auch recht problemlos möglich sein. (Hierzu gibt es mittlerweile eine Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer München)

Auch laufende Kredite sollen bitte tilgungsfrei gestellt werden. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Bank. Die Tilgungsfreistellung für sechs Monate soll recht problemlos funktionieren.

Neue Darlehen über KfW sollen zügig bereitgestellt werden. Aber für die Banken gelten weiterhin die Regelungen von Basel II. Sie werden Unterlagen benötigen, BWAs etc. Bevor Sie sich an uns wenden, sehen Sie bitte Ihre eigenen Unterlagen durch. Wenn wir für Sie eine laufende Buchhaltung erstellt haben, dann haben Sie diese Auswertungen schon. Bedenken Sie bitte, dass auch wir im Augenblick sehr unter Zeitdruck stehen und Ihre Wünsche nur begrenzt zeitnah erfüllen können.

Sehen Sie bitte immer mal wieder auf unsere Internet-Seite unter Service/Steuernews nach.

Bedenken Sie bitte, dass Sie und wir, aber auch alle Ämter und Institutionen gleich betroffen sind und in der gleichen Situation stecken. Die Gerichte haben ihre Arbeit zum Teil schon eingestellt. Wenn die Finanzämter die Arbeit einstellen, dann erübrigt sich auch jede Frage nach Stundungen, Abgabefristen, Steuererklärungen etc.

Bleiben Sie vernünftig und humorvoll. Und gesund!