Coronavirus/COVID19: KUG-Anträge schnell stellen (Nr. 15.2020)

Die Bundesagentur für Arbeit macht einen guten Job. Aber jetzt wird sie überrannt mit Anträgen. Die Anträge sollen nach Eingang abgearbeitet werden. Stellen Sie Ihre Anträge schnell. Fragen an uns bitte per E-Mail.

Stellen Sie die Anträge bitte vorab für zwölf Monate! KUG kann jederzeit früher beendet werden.

Eine Endabrechnung über das Kurzarbeitergeld gibt es erst nach sechs Monaten.

Die Mitarbeiter müssen der Kurzarbeit zustimmen. Wir haben trotz langer Recherche nicht herausbekommen, welche Folgen die Verweigerung des Arbeitnehmers zur Zustimmung haben werden. Meines Erachtens bleibt dem Arbeitgeber dann nur die Möglichkeit zur Kündigung. KUG soll eigentlich die Arbeitsplätze sichern. KUG liegt also im Interesse der Arbeitnehmer.