Ausfall von hingegebenen Darlehen (Nr. 10.2018)

Wer an ein Unternehmen ein Darlehen gibt und dieses Darlehen nicht mehr zurück bekommt, weil das Unternehmen in die Insolvenz geht, der fragt sich, ob er diesen Sachverhalt steuerlich irgendwie berücksichtigen kann. Der BFH hat mit Urteil vom 24.10.2017 (VIII R 13/15) entschieden, dass der Ausfall dieser Darlehen zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögensebene führt, also Zuordnung des Verlustes beim Darlehensgeber bei den Kapitaleinkünften, wenn beim Darlehensnehmer das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Der BFH hat sich nicht geäußert zu Forderungsverzichten oder Verlusten aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft.