Abrechnung der Soforthilfe (Nr. 41.2020)
Seit dem 07.07.2020 hat die Landesregierung die angekündigten E-Mails versendet und fordert nun die Abrechnung der Soforthilfe an. Wenn Sie die entsprechende E-Mail mit dem weiterführenden Link nicht erhalten haben, dann melden Sie sich bei uns.
Sollten Sie Fragen zur Ausfüllanleitung haben: Bedenken Sie bitte, dass die Soforthilfe mit Steuerrecht nichts zu tun hat. Da die Begrifflichkeit bei der Anleitung eigenwillig gewählt wurde, sind wir nicht im Bereich der gut definierten Begriffe des Steuerrechts.