Influencer und Steuern (Nr. 4.2026)
Betätigen Sie sich als Influencer in den sozialen Medien? Dann beachten Sie die Steuerpflicht, wenn Sie wiederholt und kontinuierlich posten und damit Geld verdienen möchten. Auch Gratisprodukte, geldwerte Vorteile, Prämien aus Affiliate-Links usw. sind wie eine Einnahme zu erfassen. Bei Arbeitnehmer/innen fällt die Influencer-Tätigkeit unter die Nebeneinkünfte. Bis zu einer Freigrenze von 410,00 EUR im Jahr besteht unter bestimmten Voraussetzungen keine Veranlagungspflicht. Bei einer steuerpflichtigen Influencer-Tätigkeit sind Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu beachten.